1C_264/2007: Basler Initiative gegen Passivrauchen

Das BGer ist auf eine Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen einen Nichtein­tretensentscheid des Basler Appel­la­tion­s­gerichts als Ver­fas­sungs­gericht nicht einge­treten. U.a. warf der Beschw­erde­führer dem Ver­fas­sungs­gericht Parteilichkeit vor:

Den Vor­wurf der fehlen­den Unab­hängigkeit und Unparteilichkeit des Ver­fas­sungs­gerichts begrün­det er einzig damit, dass die Präsi­den­ten und Richter nicht vom Volk gewählt wor­den seien, son­dern im Wege der stillen Wahl. Er legt aber nicht dar, weshalb die stille Wahl dem kan­tonalen Recht wider­spricht oder poli­tis­che Rechte der Stimm­bürg­er verletze.