Teilrevision RVOG: Botschaft und Entwurf

Die Botschaft über die Neuord­nung der ausser­par­la­men­tarischen Kom­mis­sio­nen wurde heute veröffentlicht:

Die ausser­par­la­men­tarischen Kom­mis­sio­nen sollen neu in den Grundzü­gen im Regierungs- und Ver­wal­tung­sor­gan­i­sa­tion­s­ge­setz (RVOG) geregelt wer­den. Kom­mis­sio­nen, die aus Sicht des Bun­desrates nicht mehr nötig sind, die ihre Grund­lage aber in Erlassen der Bun­desver­samm­lung haben, sollen durch die Aufhe­bung der entsprechen­den Bes­tim­mungen abgeschafft werden.

Im Gegen­satz zur früheren Regelung der ausser­par­la­men­tarischen Kom­mis­sio­nen im RVOG (Art. 57) soll dieser Gegen­stand nach dem Entwurf des Bun­desrats in Art. 57a ff. revR­VOG detailliert(-er) geregelt wer­den (Voraus­set­zun­gen und Kom­pe­tenz zu ihrer Ein­set­zung, Zusam­menset­zung, Auf­sicht und Entschädigung).