Bundesrat will Warnungsentzug nach Verkehrsregelverletzungen im Ausland wieder ermöglichen

Der Bun­desrat schlägt vor, das SVG dahinge­hend zu ändern, dass der Führerausweis in der Schweiz nach Verkehrsregelver­let­zun­gen im Aus­land ent­zo­gen wer­den kann. Damit reagiert der Bun­desrat auf BGE 133 II 331 :

” Ein War­nungsentzug wegen Wider­hand­lun­gen gegen Strassen­verkehrsvorschriften im Aus­land ist man­gels der hiefür erforder­lichen geset­zlichen Grund­lage unzuläs­sig (Änderung der Recht­sprechung; E. 5–8).
Er kann nicht auf das Ter­ri­to­ri­al­ität­sprinzip und auch nicht auf das Auswirkung­sprinzip gestützt wer­den (E. 6.1 und 6.2). Das formelle Gesetz (SVG) enthält wed­er nach seinem Wort­laut noch gemäss seinem Sinn und Zweck eine aus­re­ichend klare Grund­lage (E. 6.3 und 6.4). Es enthält ins­beson­dere keine hin­re­ichend deut­lichen Anhalt­spunk­te für die Qual­i­fizierung des War­nungsentzugs als eine um der Verkehrssicher­heit willen ange­ord­nete Mass­nahme mit präven­tivem und erzieherischem Charak­ter (E. 6.4.2).
Art. 34 VZV (Art. 30 Abs. 4 aVZV) reicht aus ver­fas­sungsrechtlichen Grün­den als Grund­lage nicht aus (E. 7).”

Da dies der Verkehrssicher­heit abträglich sei, schlägt der Bun­desrat eine Teil­re­vi­sion des Strassen­verkehrs­ge­set­zes vor.

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