DBA Schweiz/Argentinien: Botschaft zur Änderung betr. Lizenzgebühren

Der Bun­desrat hat heute die Botschaft über das Pro­tokoll zur Änderung des DBA mit Argen­tinien gut­ge­heis­sen. Das Pro­tokoll war am 7. August 2006 in Buenos Aires unterze­ich­net wor­den. Das alte DBA von 1997 war vom argen­tinis­chen Par­la­ment nicht gut­ge­heis­sen wor­den, so dass es (ab 2001) nur pro­vi­sorisch ange­wandt wor­den war. 

Die abkom­men­srechtliche Behand­lung von Lizen­zge­bühren musste nun rev­i­diert wer­den; andern­falls wäre das Inkraft­treten gefährdet gewe­sen, und eine Kündi­gung der pro­vi­sorischen Anwend­barkeit des DBA von 1996 wäre möglich gewe­sen. Nach dem Pro­tokolls kön­nen Lizen­zge­bühren in Argen­tinien neu mit ein­er Quel­len­s­teuer von 3 % (Benutzung oder Recht auf Benutzung von Nachricht­en), 5 % (Urhe­ber­rechte), 10 % (ins­beson­dere Patente, Marken und Leas­ing) sowie 15 % in den übri­gen Fällen belegt wer­den; bish­er galt ein Nullsteuersatz.

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