Änderung der BVV 3 per 1. Januar 2008 in Kraft

Der Bun­desrat hat eine Änderung der Verord­nung über die steuer­liche Abzugs­berech­ti­gung für Beiträge an anerkan­nte Vor­sorge­for­men (BVV 3) auf den 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft geset­zt. Die Änderung bet­rifft Art. 3 Abs. 1 (Aus­rich­tung der Leis­tun­gen) und Art. 7 Abs. 3 und 4 (Abzugs­berech­ti­gung für Beiträge).