Änderungen der BEHV-EBK per 1.12.2007

Die EBK set­zt (weit­ere) Änderun­gen der BEHV-EBK auf den 1. Dezem­ber 2007 in Kraft. Die Änderun­gen betr­e­f­fen die Offen­le­gungspflicht von Beteili­gun­gen an kotierten Gesellschaften (vgl. dazu den früheren Post zur Revi­sion von BEHG 20 per 1.12.2007 und die Gegenüber­stel­lung des rev­i­dierten BEHG 20 mit dem gel­tenden Recht).

  • Änderun­gen der BEHV-EBK
  • geän­dertes 3. Kapi­tel der BEHV-EBK
  • Stel­lung­nah­men zur Teilrevision
  • Die EBK hat fern­er eine Anhörung zur Meldepflicht bei der Wert­pa­pier­lei­he und zu ein­er detail­lierten Regelung der Finanzin­stru­mente durchge­führt und sieht sich durch die Ergeb­nisse ver­an­lasst, diese Vorschläge “ein­er ver­tieften Prü­fung zu unterziehen und mit inter­essierten Drit­ten zu disku­tieren.” Die Inkraft­set­zung von Änderun­gen dieser Bere­iche ist daher für 2008 zu erwarten.

    Zu den per 1. Dezem­ber 2007 in Kraft tre­tenden Änderun­gen will die EBK rechtzeit­ig einen Kom­men­tar veröffentlichen.