Revidierte V über Gerichtsgebühren im Kt. ZH genehmigt

Wie die NZZ berichtet, hat der Kan­ton­srat des Kt. Zürich die total­re­v­i­dierte Verord­nung des OGer über die Gerichts­ge­bühren mit 92 Ja zu 76 Nein (mit 2 Enthal­tun­gen) genehmigt.

Gegen­stand ist u.a. die Vere­in­heitlichung der Gerichts­ge­bühr, die offen­bar als Pauschale bemessen wer­den soll, die Gebühren für Postver­sand usw. bere­its enthält.

Nach ein­er der neuen Bes­tim­mungen liegt der Kosten­berech­nung dann nicht der Stre­itwert zugrunde, son­dern das tat­säch­liche Stre­it­in­ter­esse, wenn dieses höher ist. Bei ein­er Teilk­lage kön­nte dies regelmäs­sig der Fall sein, so dass das Prozess­risiko mit ein­er Teilk­lage nicht mehr begren­zt wer­den könnte.