Teilrevision NHG (Pärke von nationaler Bedeutung) in Kraft per 1. Dezember 2007

Der Plur­al von “Park” ist nicht “Parks”, son­dern “Pärke”, wie man ein­er Änderung des NHG ent­nehmen kann: Ein neuer Abschnitt 3b wid­met sich Pärken von nationaler Bedeu­tung, umfassend Nation­alpärke, regionale Natur­pärke und Naturerlebnispärke.

Ein Natur­erleb­nis­park ist “ein Gebi­et, das in der Nähe eines dicht besiedel­ten Raumes liegt, der ein­heimis­chen Tier- und Pflanzen­welt unberührte Leben­sräume bietet und der All­ge­mein­heit Natur­erleb­nisse ermöglicht” und dadurch auch zur “Umwelt­bil­dung” dient. Bei solchen For­mulierun­gen muss es um Geld gehen… NHG 23k wid­met sich den Finanzhil­fen des Bun­des an die Kantone.

Eine Verord­nung über die Pärke von nationaler Bedeu­tung (Pärkeverord­nung, PäV) regelt das Ver­fahren und die Voraus­set­zun­gen der Förderung von Errich­tung, Betrieb und Qual­itätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung.