Der Schengener Grenzkodex (Verordnung (EG) Nr. 562/2006) ist am 13. Oktober 2006 in den Schengen-Staaten in Kraft getreten und wurde der Schweiz im Sinne einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands am 9. März 2006 notifiziert. Der Bundesrat hat die Botschaft
“zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und zu den Änderungen im Ausländer- und Asylrecht
zur vollständigen Umsetzung des bereits übernommenen Schengen- und Dublin-Besitzstands (Ergänzungen)”
vorlegt. Dadurch werden Anpassungen des Ausländerrechts notwendig.