Die UREK‑N hat mit 19 zu 0 Stimmen entschieden, auf den Entwurf zum Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) (vom Ständerat angenommen) einzutreten. Dazu gehört die Genehmigung der Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie und die damit zusammenhängende Totalrevision des KHG.