Eintreten auf Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes

Die UREK‑N hat mit 19 zu 0 Stim­men entsch­ieden, auf den Entwurf zum Kernen­ergiehaftpflicht­ge­setz (KHG) (vom Stän­der­at angenom­men) einzutreten. Dazu gehört die Genehmi­gung der Revi­sion­spro­tokolle zum Paris­er Übereinkom­men und zum Brüs­sel­er Zusatzübereinkom­men über die Haf­tung auf dem Gebi­et der Kernen­ergie und die damit zusam­men­hän­gende Total­re­vi­sion des KHG.

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