5A_234/2007: Mietvertrag ohne Nachmieter: bei vorzeitiger Rückgabe ein Rechtsöffnungstitel (amtl. Publ.)

Das BGer hat die Frage, ob im Falle der vorzeit­i­gen Rück­gabe des Mieto­b­jek­ts der Mietver­trag ohne Nen­nung eines zumut­baren Nach­mi­eters einen Recht­söff­nungsti­tel darstellt, als Rechts­frage grund­sät­zlich­er Bedeu­tung entschieden.

In solchen Fällen ist der Mietver­trag ein pro­vi­sorisch­er Recht­söff­nungsti­tel, denn 

mit der Unterze­ich­nung des Mietver­trags anerken­nt der Mieter die Pflicht zur Miet­zin­szahlung nicht nur für die Dauer des Besitzes der Miet­sache. Vielmehr bezieht sich die Anerken­nung auf die gesamte Ver­trags­dauer. (…) Ins­ge­samt ergibt sich somit, dass ein Mietver­trag im Falle der Rück­gabe des Mieto­b­jek­ts ohne Nen­nung eines zumut­baren Nach­mi­eters seine Eigen­schaft als pro­vi­sorisch­er Recht­söff­nungsti­tel nicht ver­liert und die Vorin­stanzen insofern Bun­desrecht ver­let­zt haben.”