1C_158/2007: § 2 EV-BWIS/ZH ohne ausreichende gesetzliche Grundlage (amtl. Publ.)

Die Ein­führungsverord­nung zum Bun­des­ge­setz über Mass­nah­men zur Wahrung der inneren Sicher­heit des Kan­tons Zürich beruht nicht auf ein­er aus­re­ichen­den geset­zlichen Grund­lage, wie das BGer fest­gestellt hat.

§ 2 EV-BWIS/ZH hat für die betrof­fene Sach­ma­terie die Bedeu­tung ein­er umfassenden gericht­sor­gan­isatorischen Regelung. Bes­tim­mungen über die Gericht­sor­gan­i­sa­tion, die sach­liche Zuständigkeit und den Rechtsmit­tel­weg sind in Form eines formellen Geset­zes zu erlassen, was hier nicht der Fall ist. Damit hält die auf Verord­nungsstufe getrof­fene Regelung des Rechtsweges vor dem kan­tonalen Ver­fas­sungs- und Organ­i­sa­tion­srecht nicht stand.

Vgl. dazu auch die Pressemit­teilung des Bun­des­gerichts (pdf).