Der Bundesrat hat die neue V über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) verabschiedet. Sie tritt am 29. Dezember 2009 in Kraft.
Sie regelt nach Art. 1 “das Inverkehrbringen und die nachträgliche Kontrolle (Marktüberwachung) von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie”. Auch der Geltungsbereich und die Begriffsbestimmungen leiten sich von der Maschinenrichtlinie ab.