Maschinenverordnung in Kraft per 29. Dezember 2009

Der Bun­desrat hat die neue V über die Sicher­heit von Maschi­nen (Maschi­nen­verord­nung, MaschV) ver­ab­schiedet. Sie tritt am 29. Dezem­ber 2009 in Kraft. 

Sie regelt nach Art. 1 “das Inverkehrbrin­gen und die nachträgliche Kon­trolle (Mark­tüberwachung) von Maschi­nen nach der Maschi­nen­richtlin­ie”. Auch der Gel­tungs­bere­ich und die Begriffs­bes­tim­mungen leit­en sich von der Maschi­nen­richtlin­ie ab.