Scheinehen unterbinden”: Änderungen u.a. des ZGB und des PartG vorgeschlagen

Die Staat­spoli­tis­che Kom­mis­sion des Nation­al­rats (SPK NR) hat beantragt, der Par­la­men­tarischen Ini­tia­tive von Toni Brun­ner Folge zu leis­ten und das ZGB, das PartG und das BGIAA zu ändern, um sicherzustellen, dass eine Heirat oder eine Ein­tra­gung ein­er gle­ichgeschlechtlichen Part­ner­schaft nur dann stat­tfind­et, wenn die Beteiligten sich recht­mäs­sig in der Schweiz aufhal­ten. Abgewiesene Asyl­suchende und ille­gal anwe­sende Aus­län­derin­nen und Aus­län­der, die die Schweiz ver­lassen müssen, sollen sich nicht mehr durch die Ein­leitung eines Vor­bere­itungsver­fahrens der Aus­reise entziehen kön­nen, wie dies, so die SPK NR, oft­mals der Fall sei.

Dazu sollen ein­er­seits aus­ländis­che Ver­lobte verpflichtet wer­den, ihren recht­mäs­si­gen Aufen­thalt in der Schweiz nachzuweisen. Ander­er­seits sollen die Zivil­stand­sämter verpflichtet wer­den, der zuständi­gen Aus­län­der­be­hörde die Iden­tität von Ver­lobten mitzuteilen, die ihren recht­mäs­si­gen Aufen­thalt in der Schweiz nicht nachgewiesen haben.

Der Bun­desrat und die Mehrheit der Vernehm­las­sung­steil­nehmer sind der Ansicht, dass die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen gerecht­fer­tigt seien.