BG über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Gestützt auf BG 63a soll ein neues Bun­des­ge­setz über die Förderung der Hochschulen und die Koor­di­na­tion im schweiz­erischen Hochschul­bere­ich (HFKG) für einen “wet­tbe­werb­s­fähi­gen und koor­dinierten gesamtschweiz­erischen Hochschul­bere­ich von hoher Qual­ität” (HFKG 1) sor­gen. Dieses Ziel ist nach dem Geset­ze­sen­twurf durch Koor­di­na­tion, durch Qual­itätssicherung, durch eine die gesamtschweiz­erische hochschulpoli­tis­che Pla­nung und Auf­gaben­teilung, durch die Finanzierung von Hochschulen und von anderen Insti­tu­tio­nen des Hochschul­bere­ichs durch den Bund und durch die Gewährung von Bun­des­beiträ­gen erre­icht werden.