Gestützt auf BG 63a soll ein neues Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) für einen “wettbewerbsfähigen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich von hoher Qualität” (HFKG 1) sorgen. Dieses Ziel ist nach dem Gesetzesentwurf durch Koordination, durch Qualitätssicherung, durch eine die gesamtschweizerische hochschulpolitische Planung und Aufgabenteilung, durch die Finanzierung von Hochschulen und von anderen Institutionen des Hochschulbereichs durch den Bund und durch die Gewährung von Bundesbeiträgen erreicht werden.