B‑769/2009: Verbot durchgängiger Öffnung von Tankstellenshops bestätigt

Wie u.a. die NZZ berichtet hat­te, hat das Bun­desver­wal­tungs­gericht Ver­fü­gun­gen des SECO bestätigt, worin das SECO einen durchgängi­gen Betrieb wegen Ver­stoss­es gegen des Ver­bots der Nachtar­beit (ArG 16) unter­sagt hat­te. Das entsprechende Urteil des BVer­wGer wurde heute veröffentlicht.