OHG: Opfer sollen über Haftentscheide und Strafvollzug informiert werden

Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rates (RK-NR) hat der Par­la­men­tarischen Ini­tia­tive „Opfer­hil­fege­setz. Schaf­fung wichtiger Infor­ma­tion­srechte des Opfers“ (09.430) Folge gegeben. Die Recht­skom­mis­sion des Stän­der­ates (RK-SR) wird noch darüber beraten.

Die Ini­tia­tive sieht vor, das Bun­des­ge­setz über die Hil­fe an Opfern von Straftat­en (OHG) dahinge­hend zu ergänzen, dass das Opfer von den Behör­den auch über den Strafvol­lzug des Täters und wesentliche Haf­tentschei­de (z.B. Ent­las­sung, Haf­turlaube oder Hal­bge­fan­gen­schaft) informiert wird. Dies soll durch eine Änderung des 6. Kapi­tels über Schutz und Rechte des Opfers im Strafver­fahren umge­set­zt wer­den. Bish­er beste­ht lediglich eine Infor­ma­tion­spflicht bis zum Abschluss des Verfahrens.