Botschaft und Entwurf zum Gesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer

Der Bun­desrat hat die Botschaft für ein Gesetz über Unternehmens Iden­ti­fika­tion­snum­mer (UIDG) vorgelegt. Art. 1 des Entwurfs hat das Gesetz fol­gen­den Zweck: 

Mit ein­er ein­heitlichen Unternehmens-Iden­ti­fika­tion­snum­mer (UID) sollen Unternehmen ein­deutig iden­ti­fiziert wer­den, damit Infor­ma­tio­nen in admin­is­tra­tiv­en und sta­tis­tis­chen Prozessen ein­fach und sich­er aus­ge­tauscht wer­den können.”

Aus der Botschaft:

Die Unternehmens-Iden­ti­fika­tion­snum­mer (UID) ist eine ein­deutige und unverän­der­liche Num­mer, die jedem einzel­nen Unternehmen zugeteilt wird und alle beste­hen­den Unternehmen­si­d­en­ti­fika­toren der öffentlichen Ver­wal­tung erset­zt. Für die Zuweisung, Führung und Ver­wen­dung der UID wird ein Reg­is­ter (UID-Reg­is­ter) aufge­baut. Dieses enthält jedoch nur die für die Iden­ti­fika­tion erforder­lichen Infor­ma­tio­nen über die Unternehmen und löst keines der beste­hen­den offiziellen Reg­is­ter wie das Han­del­sreg­is­ter oder die Reg­is­ter der Steuerver­wal­tung ab. Um eine bre­ite Anwen­dung zu ermöglichen, wird ein Teil des UID-Reg­is­ters öffentlich zugänglich sein. Durch ver­schiedene Ein­schränkun­gen bezüglich des Reg­is­ter­in­haltes sowie der Abfrage- und Such­möglichkeit­en wird der Daten­schutz gewährleis­tet und ein «gläsernes Unternehmen» verhindert.”