Schengen-Informationsaustauschgesetz tritt in Kraft

Das Bun­des­ge­setz über den Infor­ma­tion­saus­tausch zwis­chen den Strafver­fol­gungs­be­hör­den des Bun­des und den­jeni­gen der Schen­gen-Staat­en (SIaG) tritt am 1. Jan­u­ar 2010 in Kraft. Damit wird der EU-Rah­menbeschluss 2006/960/JI über die Weit­er­en­twick­lung des Schen­gen-Besitz­s­tands in nationales Recht umgesetzt.

Laut Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ments (EJPD) soll das Schen­gen-Infor­ma­tion­saus­tauschge­setz, das am 12. Juni 2009 ver­ab­schiedet wurde, den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen zur Ver­hü­tung und Ver­fol­gung von Straftat­en vere­in­fachen und beschle­u­ni­gen. Das Gesetz legt die Form- und Ver­fahrensvorschriften fest, nach denen die zuständi­gen Behör­den der Schen­gen-Staat­en Infor­ma­tion­ser­suchen stellen und beant­worten dürfen.

In der Medi­en­mit­teilung find­et sich ein Überblick über den Regelungs­ge­halt des Geset­zes. Siehe auch die Botschaft zur Weit­er­en­twick­lung des Schen­gen-Besitz­s­tandes und den let­zten Ein­trag zum SIaG.