Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert

Roman Polan­s­ki wird nicht an die USA aus­geliefert, wie Wid­mer-Schlumpf heute bekan­nt gab (vgl. Medi­en­mit­teilung). Es liess sich nicht auss­chliessen, dass die von Polan­s­ki in ein­er psy­chi­a­trischen Abteilung eines kali­for­nischen Gefäng­niss­es ver­bracht­en 42 Tage Frei­heit­sentzug die gesamte Frei­heitsstrafe darstell­ten, die er zu ver­büssen hat­te. In diesem Fall hätte Polan­s­ki seine Strafe ver­büsst, und dem Aus­liefer­ungser­suchen wäre die Grund­lage ent­zo­gen. Zudem war der Ver­trauenss­chutz als all­ge­mein­er Grund­satz zu beacht­en. Polan­s­ki hält sich seit 2006 regelmäs­sig in der Schweiz auf, doch haben die US-Behör­den über Jahre darauf verzichtet haben, ein formelles Aus­liefer­ungser­suchen zu stellen. Auch kam es nie zu ein­er Kon­trolle Polan­skis durch die Schweiz­er Behör­den. Polan­s­ki durfte offen­bar darauf ver­trauen, dass ihm aus der Reise nach Zürich keine rechtlichen Nachteile entste­hen; andern­falls hätte er die Reise nicht angetreten.