Übernahmerecht: Rückkaufprogramme — neues Auktionsmodell der Übernahmekommission

In ihrer Medi­en­mit­teilung vom 8. Juli 2010 informierte die Über­nah­mekom­mis­sion über ein neues Auk­tion­s­mod­ell im Zusam­men­hang mit Rück­kauf­pro­gram­men zum Mark­t­preis über eine sep­a­rate Han­del­slin­ie (siehe hierzu auch unsere Mel­dung vom 22. März 2010).

Eine Arbeits­gruppe, an der sich die Über­nah­mekom­mis­sion, die SIX Swiss Exchange und die FINMA beteiligten, hat ein Auk­tion­s­mod­ell erar­beit­et, das für Rück­kauf­pro­gramme die sep­a­rate Han­del­slin­ie in ihrer heuti­gen Form erset­zen soll. Die Über­nah­mekom­mis­sion führte hierzu eine öffentliche Vernehm­las­sung durch (Vernehm­las­sungsergeb­nisse abruf­bar hier).

Nach Angaben der Über­nah­mekom­mis­sion wird das Pro­jekt ein­er Revi­sion der sep­a­rat­en Han­del­slin­ie für Rück­kauf­pro­gramme von der FINMA als fed­er­führen­der Behörde weit­er­ver­fol­gt, in Zusam­me­nar­beit mit der Über­nah­mekom­mis­sion. Die FINMA wird zu einem späteren Zeit­punkt über das weit­ere Vorge­hen informieren.