Weko: Gutachten Spitalplanung 2012

Die Weko hat am 1. Juli 2010 ein Gutacht­en mit Datum vom 19. April 2010 zur Anwend­barkeit des KG auf die Spi­talpla­nung (pdf) veröf­fentlicht. Sie kommt zum Ergeb­nis, dass 

das Kartellge­setz auf die Spi­tal-pla­nung gemäss Art. 39 KVG auch nach der Revi­sion der Spi­tal­fi­nanzierung nicht anwend­bar ist. Der Kan­ton stellt zugun­sten sein­er Kan­tons­bevölkerung eine bedarf­s­gerechte Ver­sorgung sich­er. Auch wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kön­nte, dass er entsprechend Spi­tal­dien­stleis­tun­gen nach­fragt, so han­delt er dabei auf der anderen Seite doch hoheitlich in Erfül­lung ein­er öffentlichen Auf­gabe. Ob hinge­gen seine öffentliche Funk­tion oder aber die Unternehmereigen­schaft im Rah­men der Prü­fung gemäss Art. 2 Abs. 1bis KG über­wiegt, kann zufolge vor­be­hal­tener Vorschriften gemäss Art. 3 KG, welche zur Nich­tan­wend­barkeit des Kartellge­set­zes führen, offen bleiben.”