B‑7245/2009: “LABSPACE” beschreibend für Dienstleistungen betr. Laborräume

Wie das BVer­wGer entsch­ied, ist das Zeichen “LABSPACE” ist beschreibend für Engi­neer­ing- und Bau­pla­nungs­di­en­stleis­tun­gen (Klasse 42), für Immo­bilien­ver­mö­gensver­wal­tung (Klasse 36) und Bau­di­en­stleis­tun­gen der Klasse 37 (Liegen­schafte­nen­twick­lung; Bau, Reparatur- und Unter­halt von Immo­bilien). Diese Begriffe sind Ober­be­griffe. Weil “LABSPACE” für diese Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich “Labor­räume” unzuläs­sig ist, muss es auch für die entsprechen­den Ober­be­griffe zurück­gewiesen wer­den (ständi­ge Rechtsprechung).