Botschaft zur Änderung des RTVG (freie Wahl der Set-Top-Boxen)

Der Bun­desrat schlägt vor, die Nutzer in der Wahl des Emp­fangs­gerätes für dig­i­tale Fernseh­pro­gramme zu befreien, so dass sie  nicht mehr zwin­gend die pro­pri­etäre Set-Top-Box ihrer Fer­n­melde­di­en­stan­bi­eterin benutzen müssen.

Gemäss der Botschaft wer­den heute zahlre­iche Nutzer von dig­i­talem Fernsehen

von ihrer Fer­n­melde­di­en­stan­bi­eterin ver­traglich gezwun­gen, die von ihr abgegebe­nen Emp­fangs­geräte (pro­pri­etäre Set-Top-Box­en) zu mieten oder zu kaufen, wenn die Sig­nale ver­schlüs­selt ver­bre­it­et wer­den. Dieser Zwang verun­möglicht die Wahl­frei­heit der Nutzerin­nen und Nutzer und ver­hin­dert den Wet­tbe­werb im Markt für Emp­fangs­geräte für kabelver­bre­it­etes, dig­i­tales Fernse­hen (Set-Top-Box­en oder Fernse­hgeräte mit einge­bautem dig­i­tal­en Tuner und einem Schacht zum Ein­steck­en der Mod­ule für die Zugangs­berech­ti­gung bzw. der Chip­karte), die den Emp­fang von unver­schlüs­sel­ten bzw. stan­dard­mäs­sig ver­schlüs­sel­ten Pro­gram­men erlauben. Zudem müssen die Nutzerin­nen und Nutzer bei einem Wohnortswech­sel möglicher­weise ein neues Gerät anschaffen.”