MWST-Info 04: Steuerobjekt

Die EStV hat heute das MWST-Info Nr. 04 zum Steuer­ob­jekt veröf­fentlicht. Es 

gibt Auskun­ft darüber, welche Leis­tun­gen (Liefer­un­gen und Dien­stleis­tun­gen) der Inland­s­teuer unter­liegen. Keine Aus­führun­gen enthält diese Info zur Steuer auf dem Bezug von Leis­tun­gen von Unternehmen mit Sitz im Aus­land durch Empfänger im Inland (Bezug­s­teuer) sowie zur Steuer auf der Ein­fuhr von Gegen­stän­den (Ein­fuhrs­teuer). Dies­bezüglich wird auf die MWST-Info Bezug­s­teuer sowie die zoll­rechtlichen Erlasse und Pub­lika­tio­nen der EZV, ins­beson­dere Pub­lika­tion 52.01, Steuer auf der Ein­fuhr von Gegen­stän­den, verwiesen.”