Revision Spielbankenverordnung

Der Bun­desrat hat an sein­er heuti­gen Sitzung (vom 24. Novem­ber 2010) die Teil­re­vi­sion der Spiel­banken­verord­nung (VSBG) gutgeheissen. 

Gewisse Ein­schränkun­gen des Spielange­botes von B‑Spielbanken wer­den gelock­ert. Zur Verbesserung der Sicher­heit bei den Tis­chspie­len wird eine Rechts­grund­lage für den Ein­satz von tech­nis­chen Überwachungssys­te­men geschaffen.
Mit der Teil­re­vi­sion wird unter anderem eine Rechts­grund­lage geschaf­fen, um bei Gefährdung der Sicher­heit des Spiel­be­triebs den Ein­satz tech­nis­ch­er Überwachungssys­teme bei Tis­chspie­len anord­nen zu kön­nen. Fern­er wer­den auch die Bes­tim­mungen zur Gewährleis­tung des guten Rufs an die Bedürfnisse der Auf­sicht angepasst.