2C_669/2010: Postulationsfähigkeit eines Anwalts, Interessenkonflikt

Zwis­chen zwei Wal­lis­er Anwäl­ten bestand offen­bar Kriegszu­s­tand. Anwalt X. war auf Ver­an­las­sung seines Kol­le­gen Anwalt A. mit diszi­pli­nar­ischen Sank­tio­nen belegt wor­den. Er rächte sich dafür auf eine Weise, die ihm eine Verurteilung u.a. wegen Unge­hor­sams nach StGB 292 und Ver­leum­dung nach StGB 174 ein­brachte. Später trat X. auf als Rechtsvertreter ein­er weit­eren Per­son in einem Strafver­fahren gegen Anwalt A. wegen Erpres­sung. In diesem Ver­fahren durften die kan­tonalen Wal­lis­er Instanzen Anwalt X. die Pos­tu­la­tions­fähigkeit wegen eines Inter­essenkon­flik­ts absprechen, wie das BGer auf “recours de droit pub­lic” hin entsch­ied.