6B_461/2010: Nötigung; Beschränkung der Handlungsfreiheit

Das Tatbe­standsmerk­mal “andere Beschränkung der Hand­lungs­frei­heit” der Nöti­gung gemäss Art. 181 StGB ist, wie das Bun­des­gericht bere­its mehrfach fest­ge­hal­ten hat, aus rechtsstaatlichen Grün­den restrik­tiv auszule­gen. In seinem Urteil vom 29. Novem­ber 2010 (6B_461/2010) kommt es auf diese Recht­sprechung zurück und gibt einem wegen mehrfach­er Nöti­gung verurteil­tem Beschw­erde­führer recht, der rügte, dass er diese Tatbe­standsvari­ante nicht erfüllt habe.

2.1 […] Das Zwangsmit­tel der “anderen Beschränkung der Hand­lungs­frei­heit” muss, um tatbe­standsmäs­sig zu sein, das üblicher­weise geduldete Mass an Bee­in­flus­sung in ähn­lich­er Weise ein­deutig über­schre­it­en, wie es für die im Gesetz aus­drück­lich genan­nten Zwangsmit­tel der Gewalt und der Andro­hung ern­stlich­er Nachteile gilt (BGE 134 IV 216 E. 4.1 S. 218 und E. 4.4.3 S. 221 mit Hinweisen).


Im vor­liegen­den Fall wird diese Gren­ze nicht erre­icht. Der Beschw­erde­führer hat­te nach Fest­stel­lung der Vorin­stanz ein aggres­sives und zunehmend bedrohlich­es Ver­hal­ten an den Tag gelegt, ins­beson­dere durch lautes dro­hen­des Einre­den und kör­per­liche Nähe während ein­er Aut­o­fahrt, wodurch er einen erhe­blichen Druck auf sein Opfer, eine junge Lehrtochter, aus­geübt und dessen Furcht aus­genützt habe. Ein solch­es bloss ein­schüchtern­des Ver­hal­ten genügt jedoch laut Bun­des­gericht nicht für die Beschränkung der Handlungsfreiheit.

2.3 […] Gestützt auf ihre Fest­stel­lung, der Beschw­erde­führer habe “durch sein aggres­sives und zunehmend bedrohlich­es Ver­hal­ten einen erhe­blichen Druck auf die junge Lehrtochter aus­geübt”, ist nicht ersichtlich, dass seine Bee­in­flus­sung das üblicher­weise geduldete Mass eben­so ein­deutig über­schrit­ten hat wie bei der Ausübung von Gewalt oder durch das Andro­hen eines Nachteils (BGE 134 IV 216 a.a.O.). Das umschriebene Ver­hal­ten des Beschw­erde­führers erre­icht die für eine Nöti­gung erforder­liche Inten­sität nicht. […]