Auftrag für die Botschaft zur Revision des VVG

Der Bun­desrat hat das EFD am 2. Feb­ru­ar 2011 beauf­tragt, eine Botschaft zur Total­re­vi­sion des VVG auszuar­beit­en (Medi­en­mit­teilung). Das neue VVG soll u.a. fol­gende Regelun­gen enthalten:

  • zwei­wöchiges Widerrufsrecht 
  • drei­jährige ordentliche Kündigungsfrist
  • Infor­ma­tion­spflicht­en vor Ver­tragsab­schluss wer­den erweit­ert, aber weit­er­hin abschliessend geregelt
  • län­gere Verjährungsfrist 
  • Trans­paren­zvorschriften über die Entschädi­gung bei den Versicherungsmaklern

Vgl. dazu die Vernehm­las­sungsvor­lage und den Vernehm­las­sungs­bericht.