Die Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs ist heute Dienstag in Kraft getreten. Sie regelt die
“technischen und organisatorischen Vorgaben und das Datenformat, nach denen Gläubigerinnen und Gläubiger sowie Betreibungs- und Konkursämter in einer geschlossenen Benutzergruppe (eSchKG-Verbund) als Verbundteilnehmerinnen und ‑teilnehmer Betreibungs- und Konkursdaten austauschen.” (Art. 1)