Inkrafttreten der V über die elektronische Übermittlung im Bereich SchKG am 1. März 2011

Die Verord­nung des EJPD  über die elek­tro­n­is­che Über­mit­tlung im Bere­ich Schuld­be­trei­bung und Konkurs ist heute Dien­stag in Kraft getreten. Sie regelt die 

tech­nis­chen und organ­isatorischen Vor­gaben und das Daten­for­mat, nach denen Gläu­bigerin­nen und Gläu­biger sowie Betrei­bungs- und Konkursämter in ein­er geschlosse­nen Benutzer­gruppe (eSchKG-Ver­bund) als Ver­bundteil­nehmerin­nen und ‑teil­nehmer Betrei­bungs- und Konkurs­dat­en aus­tauschen.” (Art. 1)