Revision der Arbeitslosenversicherungsverordnung

Die rev­i­dierte Arbeit­slosen­ver­sicherungsverord­nung (AVIV) wurde am 11. März 2011 ver­ab­schiedet. Die Änderun­gen beruhen auf der 4. Revi­sion des Arbeit­slosen­ver­sicherungs­ge­set­zes (AVIG). Das neue AVIG und die neue AVIV treten am 1. April 2011 in Kraft.

Die Revi­sion enthält beispiel­sweise fol­gende Änderungen:

  • Die Min­dest­gren­ze des ver­sicherten Ver­di­en­stes beträgt nun­mehr 500 CHF für alle Ver­sicherten. Das heisst, dass alle Einkom­men unter diesem Betrag zu keinem Leis­tungsanspruch in der Arbeit­slosen­ver­sicherung führen.
  • Beitragszeit­en in von der öffentlichen Hand finanzierten arbeits­mark­tlichen Mass­nah­men wer­den nicht mehr angerech­net, unab­hängig davon, ob diese Mass­nah­men voll oder nur teil­weise mit­fi­nanziert werden.

Siehe auch die Ergeb­nisse des Vernehm­las­sungsver­fahrens.