UWG-Revision: Entwurf inkl. Art. 8 liegt vor

Wie berichtet (hier, hier und hier) befind­et sich das UWG in Revi­sion. Inzwis­chen wurde der Entwurf der Revi­sion vorgelegt.

Nicht alle der neuen lit. von Art. 3 wer­den in der Botschaft erläutert; lit s (unvoll­ständi­ge Angaben bei Ange­boten im elek­tro­n­is­chen Geschäftsverkehr), lit t (Ver­sprechen eines Gewinns, der an bes­timmte Bedin­gun­gen geknüpft ist) und lit u (Nicht­beacht­en von Werbe­sper­ren) wur­den erst nachträglich auf Ini­tia­tive des Stän­der­ats in den Entwurf aufgenommen.

Eine Eini­gung wurde schliesslich auch in Bezug auf UWG 8 gefun­den; die Bes­tim­mung wird fol­gen­den Wort­laut haben:

Art. 8 Ver­wen­dung miss­bräuch­lich­er Geschäftsbedingungen

Unlauter han­delt ins­beson­dere, wer all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen ver­wen­det, die in Treu und Glauben ver­let­zen­der Weise zum Nachteil der Kon­sumentin­nen und Kon­sumenten ein erhe­blich­es und ungerecht­fer­tigtes Missver­hält­nis zwis­chen den ver­traglichen Recht­en und den ver­traglichen Pflicht­en vorsehen.”