Schlichtungsverfahren in Mietsachen: neue Info-Website

Das Bun­de­samt für Woh­nungswe­sen (BWO) hat auf sein­er Web­seite ein Infor­ma­tion­sange­bot zu den Neuerun­gen bei den Schlich­tungsver­fahren in Miet- und Pacht­sachen­sachen geschaf­fen. Die am 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft getretene Schweiz­erische Zivil­prozes­sor­d­nung (ZPO) bein­hal­tet wesentliche Neuerun­gen, ins­beson­dere auch im Bere­ich des Schlich­tungsver­fahrens. Diese Änderun­gen betr­e­f­fen vor allem die Schlich­tungs­be­hör­den in Mietsachen.

Das Ange­bot umfasst Infor­ma­tio­nen zum Ablauf des Schlich­tungsver­fahrens, eine Gegenüber­stel­lung der neuen ZPO-Bes­tim­mungen mit den früheren Vorschriften des Oblig­a­tio­nen­rechts, ein Verze­ich­nis über ein­schlägige Fach­beiträge in juris­tis­chen Zeitschriften sowie Angaben über die zuständi­gen Schlich­tungs­be­hör­den und Amtsstellen. Zudem hat das BWO einen Blog ein­gerichtet, der zur Förderung des Erfahrungs- und Mei­n­ungsaus­tausches beitra­gen soll.