Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat auf seiner Webseite ein Informationsangebot zu den Neuerungen bei den Schlichtungsverfahren in Miet- und Pachtsachensachen geschaffen. Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) beinhaltet wesentliche Neuerungen, insbesondere auch im Bereich des Schlichtungsverfahrens. Diese Änderungen betreffen vor allem die Schlichtungsbehörden in Mietsachen.
Das Angebot umfasst Informationen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens, eine Gegenüberstellung der neuen ZPO-Bestimmungen mit den früheren Vorschriften des Obligationenrechts, ein Verzeichnis über einschlägige Fachbeiträge in juristischen Zeitschriften sowie Angaben über die zuständigen Schlichtungsbehörden und Amtsstellen. Zudem hat das BWO einen Blog eingerichtet, der zur Förderung des Erfahrungs- und Meinungsaustausches beitragen soll.