Inkrafttreten von NSAG und NSAV

Der Bun­desrat hat heute entsch­ieden, das vom Par­la­ment im let­zten Jahr ver­ab­schiedete Nation­al­strassen­ab­gabege­setz (NSAG) und die Nation­al­strassen­ab­gabeverord­nung (NSAV) mit dem Vignetten­jahrgangswech­sel 2011/2012 auf den 1. Dezem­ber 2011 in Kraft zu setzen.

Die Auto­bah­n­vi­gnette kostet weit­er­hin 40 Franken pro Jahr. Die Busse für das Fahren ohne Vignette wird von 100 auf 200 Franken erhöht. Neu kann der Zoll die Kon­trollen an der Gren­ze und die Ahn­dung von Vignetten­ver­stössen pri­vat­en Organ­i­sa­tio­nen über­tra­gen. Die mehrfache Ver­wen­dung oder die Manip­u­la­tion ein­er Vignette kann nach dem schweiz­erischen Strafrecht geah­n­det werden.