Energieverordnung: Neue Vorschriften für Elektrogeräte

Für neue TV-Geräte, Umwälzpumpen, Leucht­stoff- und Strassen­lam­p­en sowie für Set-Top-Box­en und Kühl- und Gefrierg­eräte gel­ten ab 1. Jan­u­ar 2012 neue oder erweit­erte Effizien­zvorschriften. Ausser­dem wird eine Energieetikette für TV-Geräte einge­führt und die neue Gestal­tung der Energieetikette für Kühl- und Gefrierg­eräte, Waschmaschi­nen sowie Geschirrspüler von der EU über­nom­men. Neue Geräte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, dür­fen noch sechs Monate in Verkehr gebracht und noch max­i­mal zwei Jahre im Detail­han­del verkauft wer­den. Der Bun­desrat hat heute ein­er entsprechen­den Änderung der Energieverord­nung (EnV) zugestimmt.

Die wichtig­sten Änderun­gen sind in ein­er Medi­en­verteilung des Bun­de­samtes für Energie (BFE) zusam­menge­fasst. Zudem gibt ein Fak­ten­blatt der Behörde eine Über­sicht über die ab 1. Jan­u­ar 2012 gel­tenden Vorschriften in der Schweiz und der EU.