Revision FINMA-Rundschreiben zur Meldepflicht bei Effektengeschäften

Auf den 1. Novem­ber 2011 set­zt die FINMA das rev­i­dierte Rund­schreiben 2008/11 “Meldepflicht Effek­tengeschäfte” (früher: “Meldepflicht Börsen­transak­tio­nen”) in Kraft. Gemäss Medi­en­mit­teilung han­delt es sich bei den Änderun­gen in erster Lin­ie um Präzisierun­gen, nicht um zusät­zliche Anforderun­gen an die Effek­ten­händler.