Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation

Der Bun­desrat hat in der ver­gan­genen Woche die Botschaft und den Entwurf zur Total­re­vi­sion des Bun­des­ge­set­zes über die Förderung der Forschung und Inno­va­tion (FIFG) ver­ab­schiedet und dem Par­la­ment zur Beratung überwiesen.

Das FIFG bleibt ein ein­fach­es Auf­gaben- und Organ­i­sa­tion­s­ge­setz, das den rechtlichen Rah­men für die Forschungs- und Inno­va­tions­förderung des Bun­des bildet. Es wer­den, mit Aus­nahme der möglichen Unter­stützung zur Errich­tung eines nationalen Inno­va­tion­sparks, keine neuen Sub­ven­tion­statbestände geschaf­fen. Vielmehr soll die bish­erige tiefe Reg­ulierungs­dichte beibehal­ten wer­den, die Posi­tion­ierung gegenüber der inter­na­tionalen Konkur­renz erhält jedoch ein grösseres Gewicht.

Die Total­re­vi­sion bein­hal­tet ins­beson­dere die fol­gen­den Punkte:

  • Die Präzisierung von Auf­gaben und Zuständigkeit­en der im FIFG ver­ankerten Förderor­gane (Schweiz­erisch­er Nation­al­fonds, Kom­mis­sion für Tech­nolo­gie und Innovation);
  • die Klärung von Auf­gaben und Ver­fahren im Bere­ich der inter­na­tionalen wis­senschaftlichen Zusammenarbeit;
  • ver­schiedene Klärun­gen und Präzisierun­gen bezüglich der Ressort­forschung des Bundes;
  • die Vere­in­fachung und erhöhte Effizienz der Planungsverfahren;
  • die Unter­stützung der Schaf­fung und des Betriebs eines nationalen Innovationsparks.