Weiterbildungsgesetz: Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung

Der Entwurf für ein Weit­er­bil­dungs­ge­setz (WeBiG) wurde ver­gan­gene Woche vom Bun­desrat in die Vernehm­las­sung geschickt (siehe dazu den Geset­ze­sen­twurf und den erläutern­den Bericht). Die Vernehm­las­sung dauert bis Mitte April 2012.

Mit den Ver­fas­sungs­bes­tim­mungen über die Bil­dung vom 21. Mai 2006 hat der Bund den Auf­trag erhal­ten, Grund­sätze der Weit­er­bil­dung festzule­gen sowie die Weit­er­bil­dung zu fördern und dazu Kri­te­rien festzule­gen (Art. 64a BV). Dieser Auf­trag wurde von ein­er Expertenkom­mis­sion im Entwurf zu einem Bun­des­ge­setz über die Weit­er­bil­dung konkretisiert.

Das Weit­er­bil­dungs­ge­setz befasst sich mit der nicht-for­malen Bil­dung (staatlich nicht geregelte Bil­dungsange­bote wie Kurse oder Sem­i­nare). Der Geset­ze­sen­twurf klärt den Begriff der Weit­er­bil­dung und gren­zt ihn klar von staatlich geregel­ten Bil­dungsab­schlüssen ab. Er definiert Grund­sätze für die finanzielle Förderung der Weit­er­bil­dung durch den Bund und verbessert die Kohärenz in der Geset­zge­bung. Das Weit­er­bil­dungs­ge­setz soll den Wet­tbe­werb stärken und zu mehr Trans­parenz, Qual­ität und Durch­läs­sigkeit bei Weit­er­bil­dungsange­boten führen. So sollen Bil­dungsleis­tun­gen aus ein­er Weit­er­bil­dung an for­male Bil­dungsangänge angerech­net wer­den können.