Im Bundesblat vom 20. Dezember 2011 sind Materialien betreffend das Protokoll zur Änderung des DBA mit Spanien und die Genehmigung eines neuen DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (“VAE”) veröffentlicht. Zudem sind die Änderungen betreffend das DBA mit Kanada in Kraft getreten (Anwendung ab 1. Januar 2012).
DBA mit Spanien
Das Änderungsprotokoll betrifft insbesondere die Tragweite der Amtshilfe und hebt die Meistbegünstigungsklausel auf, für die es vor dem Hintergrund der Einführung internationaler Standards keine Existenzberechtigung mehr gibt.
- Botschaft zur Genehmigung des Protokolls
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls (Entwurf)
- Änderungsprotokoll vom 27. Juli 2011
DBA mit den VAE
Das DBA folgt im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen und der schweizerischen Vertragspraxis auf diesem Gebiet.
- Botschaft zur Genehmigung des DBA
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls (Entwurf)
- Abkommenstext
DBA mit Kanada
Das Änderungsprotokoll vom 22. Oktober 2010 ist am 16. Dezember 2011 in Kraft getreten (Protokollwortlaut in Englisch).
Hauptpunkte sind
- Informationsaustausch nach international geltendem Standard
- Quellensteuerbefreiung bei Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbank, bei Zinsen unter nicht verbundenen Personen sowie bei Lizenzgebühren
- Beseitigung der Doppelbesteuerung für in der Schweiz wohnhafte Empfänger kanadischer Sozialversicherungsleistungen
- Einführung einer Schiedsgerichtsklausel
Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls DBA-CDN finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.