DBA mit Spanien, Vereinigte Arabische Emirate und Kanada

Im Bun­des­blat vom 20. Dezem­ber 2011 sind Mate­ri­alien betr­e­f­fend das Pro­tokoll zur Änderung des DBA mit Spanien und die Genehmi­gung eines neuen DBA mit den Vere­inigten Ara­bis­chen Emi­rat­en (“VAE”) veröf­fentlicht. Zudem sind die Änderun­gen betr­e­f­fend das DBA mit Kana­da in Kraft getreten (Anwen­dung ab 1. Jan­u­ar 2012).

DBA mit Spanien

Das Änderung­spro­tokoll bet­rifft ins­beson­dere die Trag­weite der Amt­shil­fe und hebt die Meist­begün­s­ti­gungsklausel auf, für die es vor dem Hin­ter­grund der Ein­führung inter­na­tionaler Stan­dards keine Exis­tenzberech­ti­gung mehr gibt.

DBA mit den VAE

Das DBA fol­gt im Wesentlichen dem OECD-Muster­abkom­men und der schweiz­erischen Ver­tragsprax­is auf diesem Gebiet.

DBA mit Kanada

Das Änderung­spro­tokoll vom 22. Okto­ber 2010 ist am 16. Dezem­ber 2011 in Kraft getreten (Pro­tokoll­wort­laut in Englisch).

Haupt­punk­te sind

  • Infor­ma­tion­saus­tausch nach inter­na­tion­al gel­ten­dem Standard 
  • Quel­len­s­teuer­be­freiung bei Div­i­den­den an Vor­sorgeein­rich­tun­gen und an die Zen­tral­bank, bei Zin­sen unter nicht ver­bun­de­nen Per­so­n­en sowie bei Lizenzgebühren
  • Besei­t­i­gung der Dop­pelbesteuerung für in der Schweiz wohn­hafte Empfänger kanadis­ch­er Sozialversicherungsleistungen
  • Ein­führung ein­er Schiedsgerichtsklausel

Die Bes­tim­mungen des Änderung­spro­tokolls DBA-CDN find­en ab dem 1. Jan­u­ar 2012 Anwendung.