Verordnung über Fernmeldedienste: Änderungen bzgl. der Leistungen in der Grundversorgung

Die im Rah­men der Grund­ver­sorgung gewährleis­tete Über­tra­gungsrate für das Herun­ter­laden von Dat­en aus dem Inter­net soll erhöht und gle­ichzeit­ig die Preisober­gren­ze für diese Leis­tung her­abge­set­zt. Ausser­dem soll der Schutz jugendlich­er Nutzerin­nen und Nutzer vor tele­fonis­chen Mehrw­ert­di­en­sten mit ero­tis­chen oder pornografis­chen Inhal­ten verbessert werden.

Diese Änderun­gen der Verord­nung über Fer­n­melde­di­en­ste (FDV), die der Bun­desrat heute beschlossen hat, treten am 1. März 2012 in Kraft.

Die Details der Revi­sion:

  • Die min­i­male Über­tra­gungsrate vom Netz zum Nutzer wird von 600 auf 1000 Kbit/s erhöht.
  • Die Preisober­gren­ze für einen Anschluss mit ein­er solchen Daten­rate wird von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MWST) gesenkt.
  • Die Mobil­tele­fonie-Anbi­eterin­nen müssen sich beim Ver­tragsab­schluss oder Verkauf eines Gerätes aktiv nach dem Alter des Haupt­nutzers erkundigen.

Der Bun­desrat set­zt mit dieser Revi­sion eine der Mass­nah­men um, die er in seinem Eval­u­a­tions­bericht zum Fer­n­melde­markt vom 17. Sep­tem­ber 2010 befür­wortet hat.