OECD-Länderbericht: Einschätzung der Schweiz bei der Korruptionsbekämpfung im internationalen Geschäftsverkehr

Die OECD-Arbeits­gruppe zur Kor­rup­tions­bekämp­fung (Work­ing Group on Bribery) hat Ende ver­gan­gener Woche ihren Län­der­bericht über die Schweiz veröf­fentlicht, worin ins­beson­dere die Strafver­fol­gung, die Sank­tion­ierung und die Präven­tions­be­mühun­gen im Bere­ich der Bestechung fremder Amt­sträger unter­sucht und ver­schiedene Empfehlun­gen abgegeben werden.

In ihrem Bericht würdigt die OECD die erst­ma­lige Verurteilung eines Unternehmens wegen Bestechung fremder Amt­sträger (Alstom) und das proak­tive Vorge­hen der Schweiz bei der Beschlagnahme, Einziehung sowie Rück­gabe unrecht­mäs­sig erwor­ben­er Ver­mö­genswerte. Die OECD anerken­nt den wesentlichen Beitrag schweiz­erisch­er Behör­den bei der Gewährung von Recht­shil­fe und die seit Jan­u­ar 2011 gel­tenden neuen Bes­tim­mungen des Bun­des­per­son­alge­set­zes (BPG), wonach die Mehrheit der Bun­de­sangestell­ten verpflichtet sind, Ver­brechen und Verge­hen anzuzeigen, von denen sie im Rah­men ihrer beru­flichen Tätigkeit­en Ken­nt­nis erhalten.

Die OECD bedauert hinge­gen, dass es trotz zahlre­ich eröffneter Strafver­fahren bish­er noch nicht mehr Verurteilun­gen wegen Aus­land­sko­r­rup­tion gegeben hat. Fern­er wird angeregt, mith­il­fe sys­tem­a­tis­ch­er Mech­a­nis­men diejeni­gen Unternehmen, die wegen Bestechung fremder Amt­sträger verurteilt wor­den sind, von der Ver­gabe öffentlich­er Aufträge sowie öffentlich­er Entwick­lung­shil­fe auszuschliessen. Zudem wird die Schweiz ange­hal­ten, ihre Poli­tik gegenüber ger­ingfügi­gen Schmiergeldzahlun­gen zu über­prüfen und den Schutz von Hin­weis­ge­bern (Whistle­blow­ing) auch im Pri­vat­sek­tor geset­zlich zu verankern.

Die OECD evaluiert die Mit­glied­staat­en der OECD-Kon­ven­tion zur Bekämp­fung der Bestechung aus­ländis­ch­er Amt­sträger im inter­na­tionalen Geschäftsverkehr regelmäs­sig im Hin­blick auf die Umset­zung der Kon­ven­tion. Die Schweiz unter­zog sich zum drit­ten Mal ein­er solchen Prü­fung (sog. Län­derex­a­m­en der Phase 3) und wird in den kom­menden Jahren weit­er über die Umset­zung der Empfehlun­gen Bericht erstatten.

Siehe auch die Liste der Empfehlun­gen der OECD-Arbeits­gruppe, welche das Staatssekre­tari­at für Wirtschat (SECO) in ein­er inof­fiziellen Über­set­zung puliziert hat, sowie die Berichter­stat­tung der NZZ, die auf die beson­dere Brisanz des Län­der­berichts im Hin­blick auf die Hilde­brand-Affäre hinweist.