Änderung des Energiegesetzes

Die Änderung des Energiege­set­zes (EnG) wurde vom Bun­desrat zum 1. Juli 2012 in Kraft geset­zt. Kün­ftig kann der Bun­desrat auf der Grund­lage des rev­i­dierten Art. 8 EnG Energie­ver­brauchsvorschriften für serien­mäs­sig hergestellte Anla­gen, Fahrzeuge und Geräte direkt erlassen, ohne zunächst die Wirkung frei­williger Mass­nah­men der Wirtschaft abwarten zu müssen. Dabei ori­en­tiert er sich an den besten erhältlichen Tech­nolo­gien (sog. Best­geräte). Fern­er kann der Bun­desrat die Vorschriften an neue inter­na­tionale Ver­brauchs­stan­dards, ins­beson­dere jene der EU, anpassen. Erachtet er es als zielführend, kann der Bun­desrat jedoch weit­er­hin zuerst auf frei­willige Zielvere­in­barun­gen mit der Wirtschaft setzen.