Revision des Wasserrechts- und Stromversorgungsgesetzes

Der Bun­desrat hat das Bun­des­ge­setz zu ein­er Änderung des Wasser­rechts­ge­set­zes und des Stromver­sorgungs­ge­set­zes per
1. Juli 2012 in Kraft geset­zt. Dieses Gesetz stellt klar, dass Wasser­recht­skonzes­sio­nen und Konzes­sio­nen zur Nutzung des öffentlichen Grun­des für Strom­net­ze von den jew­eils zuständi­gen Konzes­sions­be­hör­den auch ohne Auss­chrei­bung erteilt wer­den kön­nen. Zudem hält es fest, dass das Ver­fahren zur Erteilung diskri­m­inierungs­frei und trans­par­ent auszugestal­ten ist.