Arbeitnehmerschutz: Verordnung über Gefährdung durch Mikroorganismen wird aktualisiert

Der Bun­desrat über­ar­beit­et die Verord­nung über den Schutz der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer vor Gefährdung durch Mikroor­gan­is­men (SAMV). Die Änderun­gen treten am 1. Juni 2012 in Kraft. Die Bes­tim­mungen der SAMV wer­den an neue wis­senschaftliche Gegeben­heit­en und an die Total­re­vi­sion der Verord­nung über den Umgang mit Organ­is­men in geschlosse­nen Sys­te­men (ESV), die auf­grund des Erlass­es des Gen­tech­nikge­set­zes (GTG) nötig wurde, angepasst.