Umgang mit Geschenken in der Bundesverwaltung

Der Bun­desrat hat am 

2. März 2012 Beschlüsse über den Umgang mit abgeliefer­ten Geschenkenin der Bundesverwaltung

gefasst:

Geschenke sollen abgelehnt wer­den, solange das nicht unhöflich wäre. Angenommene Geschenke sind abzuliefern; die Bun­de­sangestell­ten dür­fen sie wed­er behal­ten noch beim Auss­chei­den aus der Ver­wal­tung mit­nehmen. Wenn die Geschenke “von kul­turellem Inter­esse” sind, müssen sie dem Bundesamt
für Kul­tur ange­boten wer­den. Die Departe­mente und die Bun­deskan­zlei sollen detail­li­etere Weisun­gen erlassen. Unter anderem soll auch näher bes­timmt wer­den, was ger­ingfügige, sozial übliche Vorteile i.S.v. BPV 93 I sind.