ESTV/MWST: Neues Vorgehen bei der Vergütung der MWST an Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Leistungen sowohl in CH wie auch in FL bezogen haben

Bish­er kon­nte die Vergü­tung der im Inland (CH und FL) ange­fal­l­enen MWST jew­eils in dem Land beantragt wer­den, in dem der höhere Steuer­be­trag bezahlt wurde.

Für ab 2012 bezo­gene Leis­tun­gen ist neu in jedem Land ein sep­a­rater Vergü­tungsantrag einzure­ichen, der nur die MWST auf in diesem Land bezo­ge­nen Leis­tun­gen bein­hal­tet. Es ist neu auch für jedes Land ein dort ansäs­siger sep­a­rater Steuervertreter zu bestellen. Der Min­dest­be­trag an zu vergü­ten­der Mehrw­ert­s­teuer beträgt in jedem Land 500 Franken.

S. ESTV-Link “Vergü­tung der Mehrw­ert­s­teuer an Unternehmen mit Geschäftssitz im Aus­land”.