Bisher konnte die Vergütung der im Inland (CH und FL) angefallenen MWST jeweils in dem Land beantragt werden, in dem der höhere Steuerbetrag bezahlt wurde.
Für ab 2012 bezogene Leistungen ist neu in jedem Land ein separater Vergütungsantrag einzureichen, der nur die MWST auf in diesem Land bezogenen Leistungen beinhaltet. Es ist neu auch für jedes Land ein dort ansässiger separater Steuervertreter zu bestellen. Der Mindestbetrag an zu vergütender Mehrwertsteuer beträgt in jedem Land 500 Franken.
S. ESTV-Link “Vergütung der Mehrwertsteuer an Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland”.