Anhörung des Revisionsentwurfs der KKV

Das EFD hat gestern den Revi­sion­sen­twurf der Kollek­ti­van­la­gen­verord­nung (KKV) zur Umset­zung der Änderung des KAG in die Anhörung gegeben (→ Anhörung­sun­ter­la­gen). Die Anhörung endet am 8. Jan­u­ar 2013. 

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Mit der KKV-Revi­sion wer­den namentlich der erweit­erte Gel­tungs­bere­ich des Geset­zes, die Def­i­n­i­tion der qual­i­fizierten Anlegerin­nen und Anleger sowie die rev­i­dierten Bes­tim­mungen über die struk­turi­erten Pro­duk­te präzisiert. Eben­so wer­den die Grund­la­gen für die Berech­nung der Schwellen­werte der neuen “de minimis”-Regel fest­gelegt. Aus­führlich geregelt wer­den sodann die Ver­mö­gensver­wal­ter kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen, die Auf­gaben der Depot­bank und der Vertreter aus­ländis­ch­er kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen. Fern­er wer­den einzelne Bes­tim­mungen der KKV angepasst. Andere Bes­tim­mungen der gel­tenden Verord­nung wer­den aufge­hoben, nach­dem sie mit der KAG-Revi­sion auf Geset­zesstufe ver­ankert wor­den sind.