Bundesrat setzt Steueramtshilfegesetz in Kraft

Der Bun­desrat hat das neue Steuer­amt­shil­fege­set (StAhiG) auf den 1. Feb­ru­ar 2013 in Kraft geset­zt.
Das StAhiG regelt den Vol­lzug der Amt­shil­fe in Dop­pelbesteuerungsabkom­men.

Auf den Zeit­punkt des Inkraft­tretens des Geset­zes am 1. Feb­ru­ar 2013 wird die bish­erige Verord­nung, welche die Umset­zung der Dop­pelbesteuerungsabkom­men regelte, aufgehoben.

Mit der Inkraft­set­zung des StAhiGs ind auch Grup­pen­er­suchen gemäss inter­na­tionalem Stan­dard zuläs­sig. Solche Ersuchen erfordern einen Beschrieb der Vorge­hensweise der Bankkun­den zur Ver­mei­dung der Besteuerung und müssen klar von Fish­ing Expe­di­tions, also Gesuchen ohne klare Anhalt­spunk­te, abge­gren­zt sein. Grup­pen­er­suchen sind gemäss Verord­nung über die Amt­shil­fe bei Grup­pen­er­suchen nach inter­na­tionalen Steuer­abkom­men zuge­lassen für Infor­ma­tio­nen über Sachver­halte, welche die Zeit ab Inkraft­treten des Geset­zes betreffen.

Auf den Zeit­punkt des Inkraft­tretens des StAhiG am 1. Feb­ru­ar 2013 wird die bish­erige Verord­nung, welche die Umset­zung der Dop­pelbesteuerungsabkom­men regelte, aufgehoben.