Revidierte KAG und KKV auf den 1. März/1. Juni 2013/1. Januar 2014 in Kraft gesetzt

Der Bun­desrat hat am 13. Feb­ru­ar 2013 das rev­i­dierte Kollek­ti­van­la­genge­setz und die rev­i­dierte Kollek­ti­van­la­gen­verord­nung auf den 1. März 2013 in Kraft geset­zt (vgl. Medi­en­mit­teilung), nach­dem die   Ref­er­en­dums­frist am 17. Jan­u­ar 2013 abge­laufen ist. Vgl. dazu unsere früheren Beiträge zur Revi­sion des KAG hier und hier und zur Revi­sion der KKV hier).

Auf Geset­zes- und auf Verord­nungsstufe treten zwei Bere­iche allerd­ings erst später in Kraft: 

  • die neuen Gesetzesbestimmungen
    über die qual­i­fizierten Anleger sowie über das Doku­ment mit den
    Wesentlichen Angaben für die Anlegerin­nen und Anleger, das dem
    europäis­chen “Key Investors Infor­ma­tion Doc­u­ment” (KIID) entspricht, wer­den auf den 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt; 
  • die neue Bes­tim­mung über die Pro­tokol­lierungspflicht im Rahmen
    der Ver­hal­tensregeln tritt auf den 1. Jan­u­ar 2014 in Kraft.