FINMA: Anhörung zum Rundschreiben “Vertrieb kollektive Kapitalanlagen”

Am 1. März trat­en das rev­i­dierte Kollek­ti­van­la­genge­setz (KAG) und die rev­i­dierte Kollek­ti­van­lageverord­nung (KKV) in Kraft. Unter anderem fiel der Begriff der “öffentlichen Wer­bung” weg und wurde durch den Begriff des “Ver­triebs” ersetzt. 

Die FINMA nimmt dies zum Anlass, das bish­erige FINMA-RS 2008/8 “Öffentliche Wer­bung kollek­tive Kap­i­ta­lan­la­gen” neu zu verfassen. 

Der Entwurf des neuen Rund­schreibens konkretisiert ins­beson­dere den Begriff des Ver­triebs und führt aus, welche Tätigkeit­en als Ver­trieb zu qual­i­fizieren und welche Rechts­fol­gen damit ver­bun­den sind.

Die Anhörung zum neuen Rund­schreiben dauert bis 3. Juni 2013.

Für aus­führlichere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.